
Am 12. Mai 1932 muss sich Reichskanzler Heinrich Brüning gegen mehrere Misstrauensanträge der Opposition wehren. Noch bevor es zu der namentlichen Abstimmung im Reichstag kommt, trifft sich der ehemalige Marineoffizier Helmuth Klotz mit einigen Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion im Restaurant des Reichstags. Klotz ist ein Abtrünniger der Nationalsozialisten und erst vor kurzem der SPD beigetreten.
Als die Abgeordneten in den Plenarsaal zur Abstimmung gebeten werden, lassen sie Helmuth Klotz alleine am Tisch zurück. Vier nationalsozialistische Abgeordnete haben genau auf diesen Moment gewartet und gehen von hinten auf ihn zu. «Ach, da ist der Hund, der die Röhm-Briefe gefälscht hat», ruft einer, bevor sie zu viert auf den wehrlosen Sozialdemokraten losgehen. Zuerst fliegen nur die Fäuste, dann auch ein Stuhl. Die Kellner und andere Abgeordnete kommen Klotz zur Hilfe und die Nationalsozialisten ergreifen die Flucht.
Doch als der blutüberströmte Sozialdemokrat Klotz in Begleitung zweier Hausinspektoren den Reichstag verlässt, greifen die Nationalsozialisten erneut an. Als die Vorkommnisse im Plenarsaal bekannt werden, unterbricht Reichstagspräsident Paul Löbe die Sitzung. Er schließt die beteiligten nationalsozialistischen Abgeordneten für 30 Tage von den Sitzungen aus.
Diese blutige Episode war der vorläufige Höhepunkt des sogenannten Röhm-Skandals, der in den letzten Jahren der Weimarer Republik medial ausgeschlachtet wurde. Im Zentrum des Skandals stand der Stabschef der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), Ernst Röhm, dessen Homosexualität als Angriffsfläche für die Gegner der Nationalsozialisten diente.
Briefe aus Bolivien
Bevor Röhm 1931 zum Stabschef der SA ernannt wurde, hielt er sich mehrere Jahre in Bolivien auf. In dieser Zeit kontaktierte ihn der Arzt Karl-Günther Heimsoth, der in Röhms Memoiren verdeckte Anspielungen auf seine Homosexualität gefunden zu haben glaubte. Daraufhin antwortete Röhm dem Arzt sehr offen und ausführlich über seine sexuellen Neigungen. Natürlich kämpfe er gegen den § 175 StGB, der sexuelle Handlungen zweier Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Röhm könne sich an eine «Reihe auch gleichgeschlechtlicher Gefühle und Akte» bis in seine Kindheit erinnern, auch wenn er seine Homosexualität erst richtig 1924 entdeckt habe. Er habe mit vielen Frauen verkehrt, «[a]llerdings nie mit besonderem Genuss». Frauen, so Röhm, seien ein «Greuel (sic!)» .
Für den antisemitischen Mediziner Heimsoth waren Röhms Ausführungen äußerst interessant, schließlich hatte er über das Thema gleichgeschlechtliche Liebe und Sexualität promoviert. Ähnlich wie Röhm stand er jedoch dem Bund für Menschenrechte (BfM) nahe, der im Gegensatz zum eher linken Wissenschaflich-humanitären Komitee (WhK), eine sehr enge Auffassung der männlichen Homosexualität vertrat: Sie verachteten «verweiblichte» Homosexuelle. Sicherlich war ihnen auch der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld ein Dorn im Auge, der als homosexueller Jude das WhK mitbegründete und das «Institut für Sexualwissenschaften» in Berlin leitete.
Schon im Frühjahr 1931 veröffentlichte die sozialdemokratische Tageszeitung «Münchener Post» gefälschte Briefe, die von Röhms Homosexualität berichteten. Überraschend war die Meldung wohl kaum, da Röhm relativ offen im homosexuellen Milieu in Berlin verkehrte. Dennoch notierte Joseph Goebbels am 17. Mai 1931 in sein Tagebuch: «Und dann der § 175. Da traue ich manchem nicht. Röhm? Man muß Hitler rechtzeitig warnen. Das wäre der Anfang vom Ende.»
Anfang 1932 übergab ein Staatssekretär des preußischen Innenministeriums Röhms Briefe an den Publizisten Helmuth Klotz, der nach seiner Wandlung vom Saulus zum Paulus in der antinationalsozialistischen Propaganda tätig war. Er beschloss die Briefe im Eigenverlag zu veröffentlichen. Aus diesem Grund griffen ihn die nationalsozialistischen Abgeordneten am 12. Mai 1932 im Restaurant des Reichstags an.
Homophobes Presseecho
In einer Zeit, in der die NSDAP von Erfolg zur Erfolg marschierte, waren die Enthüllungen ein gefundenes Fressen für die politische Presse der Republik. Vor allem die linken Zeitungen machten auf die moralische Heuchelei der Nationalsozialisten aufmerksam. Doch obwohl sowohl SPD als auch KPD sich für die Abschaffung des § 175 einsetzten, schreckten auch sie vor einer homophoben Diffamierung Röhms nicht zurück.
Die Häme zeigte sich auch auf der Straße: Antifaschisten riefen den vorbeimarschierenden SA-Truppen Sätze wie «Geil Röhm!» oder «Schwul Heil!» entgegen. Letzterer Ausdruck soll angeblich auch von der sozialdemokratischen Fraktion bei der Haushaltsdebatte im preußischen Landtag gefallen sein. Der sozialdemokratische Vorwärts berichtete davon, wenngleich im offiziellen Protokoll der Sitzung nichts davon zu lesen ist.
Klotz selbst schrieb in seinem Pamphlet, dass er kein Werturteil über Homosexuelle fälle. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass er Mitleid mit diesen «unglücklichen Menschen» habe. Diejenigen, die Röhm zum Stabschef der SA ernannt hatten, obwohl sie wussten, dass er homosexuell sei, klage er an «bewußt und vorsätzlich der homosexuellen Verseuchung der deutschen Jugend Schergendienste geleistet zu haben». So viel zum Thema Wertfreiheit.
Die kommunistische Rote Fahne hielt sich etwas mehr zurück, da ihre «Stellung zu diesen Fragen» bekannt sei. Dennoch zitierte sie Aussagen, in denen homosexuelle Kontakte als «widerlich» dargestellt werden oder unterstellt auf abwertende Weise Homosexuellen sexuelle Freizügigkeit. So sei Röhm «von einem männlichen Harem von drei bis vier Mann umgeben».
Die Arbeiterbewegung konstruierte so ein Bild des homosexuellen Nationalsozialisten, um die nationalsozialistische Bewegung auf diesem Wege zu diskreditieren. Dabei insinuierten sie, dass Homosexuelle in besonderem Maße dazu neigen würden, sich vom Nationalsozialismus verführen zu lassen. Dieser Mythos hielt sich in linken Kreisen bis nach Kriegsende, hat jedoch keine historische Grundlage.
Kritik von Tucholsky
All das stieß dem Berliner Publizisten Kurt Tucholsky unangenehm auf. In einem kurzen Text, den er unter seinem Pseudonym «Ignaz Wrobel» am 26. April 1932 in der Weltbühne drucken ließ, kritisierte Tucholsky die (radikale) linke Presse in ihrem Umgang mit Röhm. Gegen die Nationalsozialisten seien alle Mittel recht, aber hier gebe es eine Grenze, da man sich am Ende selbst schädigt:
«Wir bekämpfen den schändlichen Paragraphen Hundertundfünfundsiebzig, wo wir nur können; also dürfen wir auch nicht in den Chor jener miteinstimmen, die einen Mann deshalb ächten wollen, weil er homosexuell ist.»
Kurt Tucholsky
Seinen Gegner, so Tucholsky, solle man nicht im Bett aufsuchen, denn für seine Veranlagung könne Röhm nun mal nichts. Lediglich um den Nationalsozialisten ihre moralische Heuchelei unter die Nase zu reiben, dafür diene Röhm als gutes Beispiel.
An dieser Stelle sticht die Aktualität des Textes ins Auge. Moralische Heuchelei ist in der Politik keine Seltenheit. Das prominenteste Beispiel ist aktuell die Bundesvorsitzende der AfD, Alice Weidel. Als lesbische Frau vertritt sie eine Partei auf Bundesebene, deren Familienbild aus «Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern» («Regierungsprogramm (sic!)» Sachsen-Anhalt) besteht. Es wäre jedoch falsch, Weidel aufgrund ihrer Homosexualität anzugreifen.
Jedoch lässt sich die Politik der AfD anhand Weidels Privatleben durchaus kritisieren. Wenn die AfD von der traditionellen (deutschen) Familie spricht, kann man ihr leicht entgegnen: «Die Bundesvorsitzende eurer Partei lebt mit einer aus Sri Lanka stammenden und von Schweizern adoptierten Frau zusammen und zieht mit ihr zwei Jungs groß.» Das ist nicht verwerflich, aber im krassen Widerspruch zur propagierten Familienpolitik der AfD. Und damit teilt Alice Weidel das Schicksal mit Ernst Röhm und anderen homosexuellen Nationalsozialisten.
Ende mit Schrecken
Adolf Hitler hatte sich im Laufe des sogenannten Röhm-Skandals übrigens immer hinter seinen SA-Stabschef gestellt. Angeblich ignorierte er die Homosexuellen in den eigenen Reihen, solange sie ihm nicht anderweitig gefährlich wurden. Diesen Fehler beging jedoch die SA-Führung, die an dem Ziel der «nationalen Revolution» festhielt, obwohl Hitler diese nicht weiter vorantreiben wollte.
So kam es, dass am 30. Juni 1934 Hitler höchstpersönlich von der SS begleitet, die führenden Persönlichkeiten der SA verhaftete. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Staatsstreich zu planen. Als Hitler den Raum von Röhms Stellvertreter Edmund Heines betrat, lag dieser noch im Bett mit einen 18-jährigen blonden SA-Mann. Heines wurde noch am selben Tag erschossen. Röhm gab man 24 Stunden Zeit sich selbst zu erschießen. Da er dem nicht nachkam, wurde er am 01. Juli 1934 erschossen.
In den Jahren nach Röhms Tod verfolgten die Nationalsozialisten homosexuelle Männer mit aller Härte. Dazu verschärften sie § 175 maßgeblich, sodass selbst gegenseitige Masturbation oder gar das Küssen zweier Männer straffällig wurde. Insgesamt fielen zehntausende homosexuelle Männer den Nationalsozialisten zum Opfer.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Herrschaft bedeutete mitnichten das Ende der Verfolgung Homosexueller: Sowohl BRD als auch DDR hielten vorerst an § 175 fest, wenngleich die DDR zur ursprünglichen Fassung zurückkehrte. Die BRD behielt bis 1969 die nationalsozialistische Fassung bei. Erst 1994 gelang es, den berüchtigten § 175 endgültig in die Mottenkiste der Vergangenheit zu packen.




